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Veranstaltungsbedingungen AGB

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1.1 Geltungsbereich. Für die von dem Restaurant Weberhaus, Melle, Inhaberin Katrin Topalli (Auftragnehmer) sowie deren

Subunternehmen, insbesondere die Servicegesellschaft Xperts-Gastronomie UG, ausgeführten Leistungen, Werk-, Dienst- und

sonstige Leistungen, gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende

Geschäftsbedingungen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, entfalten ansonsten keine

Wirkung.

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1.2 Mit der Auftragserteilung an den Auftragnehmer, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferungen und/oder

Leistungen erkennt, der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.

 

 

2.1 Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen. Mündliche oder fernmündliche Angebote für Leistungen und

Lieferungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer unverzüglich schriftlich bestätigt werden.

Reservierungen von Räumlichkeiten für Veranstaltungen werden ebenfalls erst durch schriftliche Bestätigung bindend.

2.2 Die Angebote verlieren ihre Wirksamkeit, wenn dem Auftragnehmer eine schriftliche Annahmeerklärung nicht binnen einer Frist

von fünf Werktagen nach Zugang des Angebots beim Kunden zugeht.

2.3 Abweichungen vom Angebot des Auftragnehmers bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

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.1 Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro inklusive

der jeweils gültigen Mehrwertsteuer bei Privatpersonen und und exklusive Mehrwertsteuer bei Firmenkunden.

3.2 Die Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Veranstaltungsrechnungen

müssen am Ende der Veranstaltung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Eine nachträgliche Zahlung ist nur mit gesonderter,

schriftlicher Vereinbarung möglich.

3.3 Bei allen Bestellungen, Reservierungen oder Veranstaltungsbuchungen ist der Auftragnehmer berechtigt, 30 % des kalkulierten

Auftragswertes bei Vertragsschluss und weitere 30 % bis zum zehnten Werktag vor der Leistungserbringung als Vorauszahlung

zu verlangen. Die Vorauszahlungen sind bar oder durch Überweisung auf das jeweils von der Auftragnehmerin angegebene

Konto zu leisten.

3.4 Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen, die die Alleinnutzung des Restaurants oder dessen Teilbereiche vorsehen, ist

eine Reservierungsgebühr in Höhe von 30% der voraussichtlichen Gesamtkosten der Veranstaltung zu zahlen. Die

Reservierungsgebühr ist bei Zahlung voll auf die Kosten der Veranstaltung anzurechnen. Die Reservierungsgebühr soll die Kosten

der Freihaltung , und die Kosten der Veranstaltungsplanung, sowie den Schaden bei Nichtdurchführung abdecken. Der

Bankettvertrag kommt durch Unterschrift der Vertragspartner und Zahlung der Reservierungsgebühr zustande. Solange die

Zahlung nicht auf dem Konto eingegangen ist , können die Räumlichkeiten anderweitig vergeben werden.

3.5 Personal und Endreinigung sowie das Eindecken der Tische nach Hausstandard ist in der Getränkepauschale inklusive eine

Veranstaltungsdauer von 8 Stunden wird voraus gesetzt, wenn nichts anderes vereinbart wird. Sollte die Veranstaltung länger

andauern, werden die vereinbarten Stundenpauschalen auf der Grundlage der tatsächlichen Dauer berechnet. Sollte eine

Veranstaltung explizit kürzer vereinbart sein, dies wird so im Bankettvertrag festgehalten, werden die vereinbarten Stunden

berechnet. Sollten die Veranstaltung länger gehen als vereinbart, werden die zusätzlichen Stunden mit dem Stundeneinzelpreis

der gebuchten Getränkepauschale hinzugerechnet. Die Getränkepauschale berechnet sich je angefangene Stunde und gebuchte

Personenzahl.

3.6 Kommt der Kunde mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle, insbesondere

vorbereitende, Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten oder einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

3.7 Soweit Umstände, insbesondere die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, eintreten, die Zweifel an der Bonität des

Kunden aufkommen lassen, kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen bis zur Höhe der vollen Auftragssumme verlangen oder

vom Vertrag zurücktreten. Sofern der Auftragnehmer in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktritt, ist er berechtigt, zusätzlich

50 % der Bruttoauftragssumme als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines

darüberhinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass keine

oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit der vorstehenden Pauschale vorgesehen.

3.8 Alle nicht gesondert vereinbarten Getränke und Speisen werden nach der jeweils gültigen Hauskarte abgerechnet. Bei

Flaschenpreisen wird jede angefangene Flasche berechnet.

3.9 Das Korkgeld für Wein und Sekt beträgt 25,00 € und für Champagner 35,00 € pro Flasche. Das Tellergeld für mitgebrachten

Kuchen/Torten beträgt 3,90 € pro Person. Das Mitbringen vorgenannter Dinge bedarf der vorherigen Erlaubnis und Abstimmung

zwischen dem Auftragnehmer und Kunden. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für mitgebrachte Gegenstände, wie

Dekoration oder Unterlagen und insbesondere die Hochzeitstorte, eine solche wird auf eigene Gefahr und Risiko, in den

Räumlichkeiten abgestellt und gesichert. Dabei sind die Hygienevorschriften nach HACCP jederzeit einzuhalten. Sollten

insbesondere Torten unverpackt ankommen, werden diese nicht angenommen. Eine erneute Einlagerung von Lebensmittel, die

bereits offen im Gastraum standen und spätere Herausgabe bsp. am Folgetag ist ausgeschlossen. Einmal servierte Lebensmittel

werden anschließend nach HACCP-Vorgabe entsorgt.

3.10 Bei Veranstaltungen, die die Anmietung des Restaurants Weberhaus als Ganze erfordern, liegt der Mindestumsatz bei 10.000 €

brutto. Beim Restaurant 8.000 € und beim Saal 3.000 €. Sollte dieser Umsatz durch den Verzehr nicht erreicht werden, so ist die

Differenz bis zum Mindestumsatz von den jeweiligen Raumgebühren zu entrichten. Die Mindestpersonenzahl für die Belegung

des vorderen Restaurants liegt bei 80 Personen. Im Saal bei 30 Personen. Bei Minderbelegung werden die

Mindestpersonenzahlen abgerechnet, mindestens aber der Mindestumsatz.

3.11 Ab 00.00 Uhr berechnet der Auftragnehmer eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 180,00 € pro angefangener Stunde. Bei

Buchung einer Getränkepauschale entfällt die Betriebskostenpauschale. Die Veranstaltungsdauer richtet sich je nach

Absprache, mit Veranstaltungsbeginn und Ende, jedoch bis max. 4:00 Uhr.

 

 

4.1 Stornierungen. Mit der Bestellung gibt der Kunde die rechtlich bindende Erklärung ab, zum Zeitpunkt der Reservierung mit der

angekündigten Personenzahl im Restaurant zu erscheinen und von den auf der Karte angebotenen Speisen und Getränken

auszuwählen und zu bestellen. Mit der Tischreservierung wird somit ein Schuldverhältnis begründet.

4.2 Im Falle einer Stornierung einer fest gebuchten Veranstaltung kann der Auftragnehmer einen angemessenen Ersatz für seine

nutzlosen Aufwendungen verlangen. Diese Stornierungsgebühren betragen je angemeldeten Gast 30,00 €. Gleiches gilt, wenn

weniger als die angekündigte Gästezahl erscheint.

4.3 Sofern dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Stornierungsgebühren zusteht, wird dieser Betrag mit der Vorauszahlung

aufgerechnet und die Vorauszahlung bis zu dieser Höhe einbehalten.

4.4 Bei einer Absage der Veranstaltung durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden vor Durchführung ist der Kunde verpflichtet,

den vollen Buffet- oder Menüpreis zzgl. einer Getränkepauschale in Höhe von 35,00 für jeden angemeldeten Gast zu zahlen.

4.5 Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den

vorstehenden Pauschalen vorgesehen.

 

5.1 Aufrechnung. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein

Zurückbehaltungsrecht ausüben.

5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, an von dem Auftragnehmer leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten

Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

 

6.1 Liefer- und Leistungszeit. Eine rechtzeitige Bereitstellung unserer Lieferungen und Leistungen setzt die Einhaltung eines

eventuell vereinbarten Ablaufplans seitens des Kunden und seitens gegebenenfalls an einer Veranstaltung beteiligter Dritter

sowie unveränderte, insbesondere technische und organisatorische, Rahmenbedingungen voraus. Ablaufstörungen, die der

Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, und solche, die auf höherer Gewalt oder behördlichen Maßnahmen beruhen, befreien

den Auftragnehmer von der Einhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine für die Dauer, während der die Ablauf- und

Betriebsstörung anhält. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeiten oder -fristen berechtigt den Kunden nur

unter den Voraussetzungen des § 313 Abs. 3 BGB zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche der Kunden bestehen

in diesen Fällen nicht.

6.2 Ansprüche wegen der nicht rechtzeitigen Erbringung der Dienstleistungen oder wegen der verspäteten Lieferung sind auf 5 %

des Netto-Bestellwertes beschränkt, es sei denn, die Unpünktlichkeit des Auftragnehmers beruht auf Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit oder macht eine Leistung für den Kunden wertlos. In diesen Fällen ist die Verpflichtung des Auftragnehmers auf

Schadensersatz auf die beim Vertragsschluss erkennbaren Schäden begrenzt, es sei denn, der Kunde ist rechtzeitig schriftlich

auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Verzugsschadens hingewiesen worden. In diesem Fall ist die

Schadensersatzverpflichtung auf den Auftragswert beschränkt.

6.3 Darüber hinaus kommt der Auftragnehmer mit den Leistungen nur in Verzug, wenn dem Auftragnehmer nach dem Eintritt der

Fälligkeit eine angemessene Nachfrist zur Nachlieferung oder Nacherfüllung gesetzt wurde und der Auftragnehmer diese Frist

schuldhaft hat verstreichen lassen.

 

 

7.1 Beschaffenheitsangaben. Weichen die Angebotsangaben von den allgemeinen Produktbeschreibungen, den Mustern oder den

Präsentationen ab, so sind allein die Angaben und Beschreibungen in dem Angebot verbindlich.

7.2 Bei den verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen, Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder

sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Eine Haftung für bestimmte Qualitäten und Beschaffenheiten der Lieferungen und

Leistungen wird nur übernommen, wenn diese Qualitäten und/oder Beschaffenheitsangaben zuvor ausdrücklich schriftlich als

rechtsverbindliche Beschaffenheitsangaben bezeichnet und als solche anerkannt worden sind.

7.3 Änderungen unserer Produkte und Dienstleistungen und Preise, die durch den Auftragnehmer nicht zu beeinflussende äußere

Faktoren (insbesondere Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort, Inflation, Steueränderungen) hervorgerufen

werden, dürfen ohne Einschränkung an den Kunden weitergeben werden, ohne dass die Kunden hieraus irgendwelche

Ansprüche gegen den Auftragnehmer herleiten können.

7.4 Das Mitbringen eigener Speisen, ebenso wie die Mitnahme von Speisen aus einem Buffet, ist aus Hygienischen Gründen (siehe

Lebensmittelverordnung) grundsätzlich nicht gestattet.

 

 

8.1 Gewährleistung. Der Auftragnehmer leistet für eine vertragsgemäße Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen Gewähr.

8.2 Sind die Lieferungen und/oder Leistungen mangelhaft, so sind im kaufmännischen Verkehr die festgestellten Mängel schriftlich

unverzüglich zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als vertragsgerecht erbracht. Ist eine unverzügliche schriftliche M.ngelrüge

in Anbetracht der Umstände nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so ist sie nachzuholen, sobald das

jeweilige Hindernis für eine schriftliche Benachrichtigung ausgeräumt ist.

8.3 Mängel an Teilen der Leistungen berechtigen den Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag insgesamt, wenn der

verbleibende Teil der Leistungen für den Kunden von keinerlei Interesse ist.

 

 

9.1 Haftung gegenüber dem Kunden. Der Auftragnehmer leistet Schadensersatz bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit bei jeder Form von Verschulden und bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten bei Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit.

9.2 Die Höhe der vom Auftragnehmer zu erbringenden Ersatzleistungen ist mit Ausnahme von Schäden an Leib, Leben oder

Gesundheit auf jene Schäden begrenzt, die beim Abschluss des jeweiligen Vertrages für den Auftragnehmer erkennbar waren,

es sei denn, der Kunde hat den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich auf die Gefahr eines besonders großen Schadens

hingewiesen. In diesem Fall ist die Schadensersatzpflicht der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt.

9.3 Genießt der Kunde für die ihm entstandenen Schäden Versicherungsschutz, beschränkt sich die Ersatzleistung auf die nicht vom

Versicherungsschutz gedeckten Nachteile (höhere Versicherungsprämien o.Ä.).

9.4 Für Personen- oder Sachschäden leistet der Auftragnehmer im Übrigen im Rahmen und zu den Bedingungen der

Betriebshaftpflichtversicherung Ersatz. Für entgangenen Gewinn oder immaterielle Einbußen leistet der Auftragnehmer keinen

Ersatz.

9.5 Soweit sich die Haftung des Auftragnehmers beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Angestellten, Vertreter

und Erfüllungsgehilfen.

9.6 Soweit der Auftragnehmer Leistungen Dritter vermittelt (Leiharbeitsfirmen, Künstler) oder auf Veranlassung der Kunden solche

beschafft, handelt der Auftragnehmer im Namen und für Rechnung des Kunden. Der Auftragnehmer bemüht sich um eine

sorgfältige Auswahl dieser Dritten. Der Auftragnehmer ist aber nicht verpflichtet, deren Lieferungen oder Leistungen im

Interesse des Kunden zu prüfen oder auf tatsächliche oder rechtliche Mängel der Dienstleistung dieser Dritten hinzuweisen.

9.7 Ansprüche aus einer mangelhaften Leistung der Dritten gegen den Auftragnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind

ausgeschlossen.

9.8 Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.

 

 

10.1 Rücktrittsrecht. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

• höhere Gewalt oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen

• Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen über die Person des Kunden/der

Veranstaltungsteilnehmer oder den Zweck der Veranstaltung gebucht werden,

• eine Unter- oder Weitervermietung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers erfolgt,

• Speisen und Getränke, die der Kunde mitgebracht hat, im Hause des Auftragnehmers ohne Vereinbarung verzehrt werden,

• begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder

unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann.

10.2 Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftragnehmers entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

 

11.1 Pflichten des Kunden bei Benutzung der Räumlichkeiten. Nutzt ein Kunde zu Veranstaltungszwecken vom Auftragnehmer zur

Verfügung gestellte Räumlichkeiten, so hat er diese pfleglich zu behandeln.

11.2 Für die Verwendung zusätzlicher technischer oder mechanischer Einrichtungen sowie sonstiger Veranstaltungsmittel, die vorab

abgestimmt werden muss, ist allein der Kunde verantwortlich. Er hat Gäste der Veranstaltung vor jedweder Gefährdung zu

schützen und für einen ordnungsgemäßen Gebrauch solcher Einrichtungen zu sorgen.

11.3 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Auftragnehmer ist

berechtigt dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen des Gebäudes und/oder

Inventars sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher abzustimmen. Der Auftragnehmer kann dem Kunden

die Einbringung von Dekorations- oder Veranstaltungsmitteln gleich welcher Art untersagen, wenn diese unserer sachgerechten

Einschätzung nach nicht mit den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen für die Nutzung der Räumlichkeiten

übereinstimmen. Der Kunde kann aus dieser Untersagung keine Rechte geltend machen.

11.4 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich mit dem Auftragnehmer Abweichendes vereinbart wurde, ist allein der Kunde verpflichtet,

zwingende Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) zu achten und erforderlichenfalls rechtzeitig, spätestens jedoch zehn

Werktage vor einer Veranstaltung, alle notwendigen Erklärungen Dritter (insbesondere der GEMA) und/oder alle erforderlichen

behördlichen Erlaubnisse, Gestattungen, Konzessionen oder sonstige Genehmigungen einzuholen und uns unaufgefordert

vorzulegen.

11.5 Liegen notwendige Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse im Sinne der vorstehenden Ziffer nicht,

nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Räumlichkeiten für die Veranstaltung nicht zur

Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung des Kunden, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, bleibt dabei unberührt.

11.6 Wird der Auftragnehmer wegen Fehlens der notwendigen Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse

von Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen, so stellt der Kunde den Auftragnehmer von jeglicher Haftung

aus dieser Inanspruchnahme frei.

 

 

12.1 Haftung des Kunden bei Veranstaltungen. Der Kunde haftet für jedwede Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung des

Eigentums oder der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, gleich ob diese Beschädigung oder

Behandlung durch ihn selbst oder durch Dritte anlässlich der von ihm ausgerichteten Veranstaltung zu verantworten ist.

12.2 Konfetti-Kanonen, Tischfeuerwerk und sonstige Streudeko ist nicht gestattet, bei Zuwiderhandlung berechnen wir eine

zusätzliche Reinigungspauschale von 500€, der Veranstalter haftet dabei auch für seine Gäste. (Bitte Informieren Sie Ihre Gäste)

 

 

13.1 Datenverarbeitung und Datenschutz. Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungserbringung

ist die elektronische Verarbeitung von Kundendaten unerlässlich. In eine solche Verarbeitung seiner Daten willigt der Kunde

ausdrücklich ein.

 

 

14.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem

Kunden und uns gilt materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des deutschen Internationalen Privatrechts.

14.2 Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder Leistungen ist im

vollkaufmännischen Verkehr Osnabrück.

14.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der

sonstigen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

14.4 Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Eine Verpflichtung zu einer solchen

Teilnahme besteht für uns nicht.

 

 

15.1 Zeremonie. Für den Auf- und Abbau von freien Trauungen/ Taufen oder sonstigen Zeremonien, mit Bänke und Stühle (inkl.Sitzkissen bei trockenem Wetter), sowie das bereitstellen von Haus-Traubogen und Stehtische berechnen wir folgendePauschale.- Pauschale 1. Auf- und Abbaugebühr beträgt 250€- Pauschale 2. Auf- und Abbaugebühr inklusive Deko (Blumenschmuck und Stoffbahnen am Traubogen, Blumen &Kerzenschmuck im Mittelgang, Schmuck an den Stühlen des Brautpaares, Love Schild) beträgt 500€

 

Das Weberhaus

Katrin Topalli

Januar 2025

Anfahrt zum Weberhaus

Hinweise:

-Die Straße Weberhaus ist komplett befestigt und Sommer wie Winter befahrbar.

-Busse können wenden.

-LKW Anlieferung ist möglich.

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-Aus Oldendorf/Bad Essen kommend, bitte nicht in die Straßen "Bei der Sägemühle", "Am Freibad" einfahren, sondern weiter bis zur Oldendorfer Straße und dort erst abzweigen!!!

Ansonsten kommt man durch einen unbefestigten Waldweg zu uns.

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Weberhaus 40

49324 Melle

Tel: 05422 / 9811088

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Öffnungszeiten:

Mittwoch bis Freitag: 16:30 bis 23:00 Uhr 

Samstag 11:30 bis 23:00 Uhr

Sonntag 09:00 bis 23:00 Uhr

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