Veranstaltungsbedingungen AGB
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1.1 Geltungsbereich. Für die von dem Restaurant Weberhaus, Melle, Inhaberin Katrin Topalli (Auftragnehmer) sowie deren
Subunternehmen, insbesondere die Servicegesellschaft Xperts-Gastronomie UG, ausgeführten Leistungen, Werk-, Dienst- und
sonstige Leistungen, gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende
Geschäftsbedingungen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, entfalten ansonsten keine
Wirkung.
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1.2 Mit der Auftragserteilung an den Auftragnehmer, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferungen und/oder
Leistungen erkennt, der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.
2.1 Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen. Mündliche oder fernmündliche Angebote für Leistungen und
Lieferungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer unverzüglich schriftlich bestätigt werden.
Reservierungen von Räumlichkeiten für Veranstaltungen werden ebenfalls erst durch schriftliche Bestätigung bindend.
2.2 Die Angebote verlieren ihre Wirksamkeit, wenn dem Auftragnehmer eine schriftliche Annahmeerklärung nicht binnen einer Frist
von fünf Werktagen nach Zugang des Angebots beim Kunden zugeht.
2.3 Abweichungen vom Angebot des Auftragnehmers bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
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.1 Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro inklusive
der jeweils gültigen Mehrwertsteuer bei Privatpersonen und und exklusive Mehrwertsteuer bei Firmenkunden.
3.2 Die Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Veranstaltungsrechnungen
müssen am Ende der Veranstaltung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Eine nachträgliche Zahlung ist nur mit gesonderter,
schriftlicher Vereinbarung möglich.
3.3 Bei allen Bestellungen, Reservierungen oder Veranstaltungsbuchungen ist der Auftragnehmer berechtigt, 30 % des kalkulierten
Auftragswertes bei Vertragsschluss und weitere 30 % bis zum zehnten Werktag vor der Leistungserbringung als Vorauszahlung
zu verlangen. Die Vorauszahlungen sind bar oder durch Überweisung auf das jeweils von der Auftragnehmerin angegebene
Konto zu leisten.
3.4 Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen, die die Alleinnutzung des Restaurants oder dessen Teilbereiche vorsehen, ist
eine Reservierungsgebühr in Höhe von 30% der voraussichtlichen Gesamtkosten der Veranstaltung zu zahlen. Die
Reservierungsgebühr ist bei Zahlung voll auf die Kosten der Veranstaltung anzurechnen. Die Reservierungsgebühr soll die Kosten
der Freihaltung , und die Kosten der Veranstaltungsplanung, sowie den Schaden bei Nichtdurchführung abdecken. Der
Bankettvertrag kommt durch Unterschrift der Vertragspartner und Zahlung der Reservierungsgebühr zustande. Solange die
Zahlung nicht auf dem Konto eingegangen ist , können die Räumlichkeiten anderweitig vergeben werden.
3.5 Personal und Endreinigung sowie das Eindecken der Tische nach Hausstandard ist in der Getränkepauschale inklusive eine
Veranstaltungsdauer von 8 Stunden wird voraus gesetzt, wenn nichts anderes vereinbart wird. Sollte die Veranstaltung länger
andauern, werden die vereinbarten Stundenpauschalen auf der Grundlage der tatsächlichen Dauer berechnet. Sollte eine
Veranstaltung explizit kürzer vereinbart sein, dies wird so im Bankettvertrag festgehalten, werden die vereinbarten Stunden
berechnet. Sollten die Veranstaltung länger gehen als vereinbart, werden die zusätzlichen Stunden mit dem Stundeneinzelpreis
der gebuchten Getränkepauschale hinzugerechnet. Die Getränkepauschale berechnet sich je angefangene Stunde und gebuchte
Personenzahl.
3.6 Kommt der Kunde mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle, insbesondere
vorbereitende, Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten oder einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
3.7 Soweit Umstände, insbesondere die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, eintreten, die Zweifel an der Bonität des
Kunden aufkommen lassen, kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen bis zur Höhe der vollen Auftragssumme verlangen oder
vom Vertrag zurücktreten. Sofern der Auftragnehmer in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktritt, ist er berechtigt, zusätzlich
50 % der Bruttoauftragssumme als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines
darüberhinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass keine
oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit der vorstehenden Pauschale vorgesehen.
3.8 Alle nicht gesondert vereinbarten Getränke und Speisen werden nach der jeweils gültigen Hauskarte abgerechnet. Bei
Flaschenpreisen wird jede angefangene Flasche berechnet.
3.9 Das Korkgeld für Wein und Sekt beträgt 25,00 € und für Champagner 35,00 € pro Flasche. Das Tellergeld für mitgebrachten
Kuchen/Torten beträgt 3,90 € pro Person. Das Mitbringen vorgenannter Dinge bedarf der vorherigen Erlaubnis und Abstimmung
zwischen dem Auftragnehmer und Kunden. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für mitgebrachte Gegenstände, wie
Dekoration oder Unterlagen und insbesondere die Hochzeitstorte, eine solche wird auf eigene Gefahr und Risiko, in den
Räumlichkeiten abgestellt und gesichert. Dabei sind die Hygienevorschriften nach HACCP jederzeit einzuhalten. Sollten
insbesondere Torten unverpackt ankommen, werden diese nicht angenommen. Eine erneute Einlagerung von Lebensmittel, die
bereits offen im Gastraum standen und spätere Herausgabe bsp. am Folgetag ist ausgeschlossen. Einmal servierte Lebensmittel
werden anschließend nach HACCP-Vorgabe entsorgt.
3.10 Bei Veranstaltungen, die die Anmietung des Restaurants Weberhaus als Ganze erfordern, liegt der Mindestumsatz bei 10.000 €
brutto. Beim Restaurant 8.000 € und beim Saal 3.000 €. Sollte dieser Umsatz durch den Verzehr nicht erreicht werden, so ist die
Differenz bis zum Mindestumsatz von den jeweiligen Raumgebühren zu entrichten. Die Mindestpersonenzahl für die Belegung
des vorderen Restaurants liegt bei 80 Personen. Im Saal bei 30 Personen. Bei Minderbelegung werden die
Mindestpersonenzahlen abgerechnet, mindestens aber der Mindestumsatz.
3.11 Ab 00.00 Uhr berechnet der Auftragnehmer eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 180,00 € pro angefangener Stunde. Bei
Buchung einer Getränkepauschale entfällt die Betriebskostenpauschale. Die Veranstaltungsdauer richtet sich je nach
Absprache, mit Veranstaltungsbeginn und Ende, jedoch bis max. 4:00 Uhr.
4.1 Stornierungen. Mit der Bestellung gibt der Kunde die rechtlich bindende Erklärung ab, zum Zeitpunkt der Reservierung mit der
angekündigten Personenzahl im Restaurant zu erscheinen und von den auf der Karte angebotenen Speisen und Getränken
auszuwählen und zu bestellen. Mit der Tischreservierung wird somit ein Schuldverhältnis begründet.
4.2 Im Falle einer Stornierung einer fest gebuchten Veranstaltung kann der Auftragnehmer einen angemessenen Ersatz für seine
nutzlosen Aufwendungen verlangen. Diese Stornierungsgebühren betragen je angemeldeten Gast 30,00 €. Gleiches gilt, wenn
weniger als die angekündigte Gästezahl erscheint.
4.3 Sofern dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Stornierungsgebühren zusteht, wird dieser Betrag mit der Vorauszahlung
aufgerechnet und die Vorauszahlung bis zu dieser Höhe einbehalten.
4.4 Bei einer Absage der Veranstaltung durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden vor Durchführung ist der Kunde verpflichtet,
den vollen Buffet- oder Menüpreis zzgl. einer Getränkepauschale in Höhe von 35,00 für jeden angemeldeten Gast zu zahlen.
4.5 Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den
vorstehenden Pauschalen vorgesehen.
5.1 Aufrechnung. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht ausüben.
5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, an von dem Auftragnehmer leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten
Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
6.1 Liefer- und Leistungszeit. Eine rechtzeitige Bereitstellung unserer Lieferungen und Leistungen setzt die Einhaltung eines
eventuell vereinbarten Ablaufplans seitens des Kunden und seitens gegebenenfalls an einer Veranstaltung beteiligter Dritter
sowie unveränderte, insbesondere technische und organisatorische, Rahmenbedingungen voraus. Ablaufstörungen, die der
Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, und solche, die auf höherer Gewalt oder behördlichen Maßnahmen beruhen, befreien
den Auftragnehmer von der Einhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine für die Dauer, während der die Ablauf- und
Betriebsstörung anhält. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeiten oder -fristen berechtigt den Kunden nur
unter den Voraussetzungen des § 313 Abs. 3 BGB zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche der Kunden bestehen
in diesen Fällen nicht.
6.2 Ansprüche wegen der nicht rechtzeitigen Erbringung der Dienstleistungen oder wegen der verspäteten Lieferung sind auf 5 %
des Netto-Bestellwertes beschränkt, es sei denn, die Unpünktlichkeit des Auftragnehmers beruht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit oder macht eine Leistung für den Kunden wertlos. In diesen Fällen ist die Verpflichtung des Auftragnehmers auf
Schadensersatz auf die beim Vertragsschluss erkennbaren Schäden begrenzt, es sei denn, der Kunde ist rechtzeitig schriftlich
auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Verzugsschadens hingewiesen worden. In diesem Fall ist die
Schadensersatzverpflichtung auf den Auftragswert beschränkt.
6.3 Darüber hinaus kommt der Auftragnehmer mit den Leistungen nur in Verzug, wenn dem Auftragnehmer nach dem Eintritt der
Fälligkeit eine angemessene Nachfrist zur Nachlieferung oder Nacherfüllung gesetzt wurde und der Auftragnehmer diese Frist
schuldhaft hat verstreichen lassen.
7.1 Beschaffenheitsangaben. Weichen die Angebotsangaben von den allgemeinen Produktbeschreibungen, den Mustern oder den
Präsentationen ab, so sind allein die Angaben und Beschreibungen in dem Angebot verbindlich.
7.2 Bei den verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen, Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder
sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Eine Haftung für bestimmte Qualitäten und Beschaffenheiten der Lieferungen und
Leistungen wird nur übernommen, wenn diese Qualitäten und/oder Beschaffenheitsangaben zuvor ausdrücklich schriftlich als
rechtsverbindliche Beschaffenheitsangaben bezeichnet und als solche anerkannt worden sind.
7.3 Änderungen unserer Produkte und Dienstleistungen und Preise, die durch den Auftragnehmer nicht zu beeinflussende äußere
Faktoren (insbesondere Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort, Inflation, Steueränderungen) hervorgerufen
werden, dürfen ohne Einschränkung an den Kunden weitergeben werden, ohne dass die Kunden hieraus irgendwelche
Ansprüche gegen den Auftragnehmer herleiten können.
7.4 Das Mitbringen eigener Speisen, ebenso wie die Mitnahme von Speisen aus einem Buffet, ist aus Hygienischen Gründen (siehe
Lebensmittelverordnung) grundsätzlich nicht gestattet.
8.1 Gewährleistung. Der Auftragnehmer leistet für eine vertragsgemäße Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen Gewähr.
8.2 Sind die Lieferungen und/oder Leistungen mangelhaft, so sind im kaufmännischen Verkehr die festgestellten Mängel schriftlich
unverzüglich zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als vertragsgerecht erbracht. Ist eine unverzügliche schriftliche M.ngelrüge
in Anbetracht der Umstände nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so ist sie nachzuholen, sobald das
jeweilige Hindernis für eine schriftliche Benachrichtigung ausgeräumt ist.
8.3 Mängel an Teilen der Leistungen berechtigen den Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag insgesamt, wenn der
verbleibende Teil der Leistungen für den Kunden von keinerlei Interesse ist.
9.1 Haftung gegenüber dem Kunden. Der Auftragnehmer leistet Schadensersatz bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit bei jeder Form von Verschulden und bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
9.2 Die Höhe der vom Auftragnehmer zu erbringenden Ersatzleistungen ist mit Ausnahme von Schäden an Leib, Leben oder
Gesundheit auf jene Schäden begrenzt, die beim Abschluss des jeweiligen Vertrages für den Auftragnehmer erkennbar waren,
es sei denn, der Kunde hat den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich auf die Gefahr eines besonders großen Schadens
hingewiesen. In diesem Fall ist die Schadensersatzpflicht der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt.
9.3 Genießt der Kunde für die ihm entstandenen Schäden Versicherungsschutz, beschränkt sich die Ersatzleistung auf die nicht vom
Versicherungsschutz gedeckten Nachteile (höhere Versicherungsprämien o.Ä.).
9.4 Für Personen- oder Sachschäden leistet der Auftragnehmer im Übrigen im Rahmen und zu den Bedingungen der
Betriebshaftpflichtversicherung Ersatz. Für entgangenen Gewinn oder immaterielle Einbußen leistet der Auftragnehmer keinen
Ersatz.
9.5 Soweit sich die Haftung des Auftragnehmers beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Angestellten, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
9.6 Soweit der Auftragnehmer Leistungen Dritter vermittelt (Leiharbeitsfirmen, Künstler) oder auf Veranlassung der Kunden solche
beschafft, handelt der Auftragnehmer im Namen und für Rechnung des Kunden. Der Auftragnehmer bemüht sich um eine
sorgfältige Auswahl dieser Dritten. Der Auftragnehmer ist aber nicht verpflichtet, deren Lieferungen oder Leistungen im
Interesse des Kunden zu prüfen oder auf tatsächliche oder rechtliche Mängel der Dienstleistung dieser Dritten hinzuweisen.
9.7 Ansprüche aus einer mangelhaften Leistung der Dritten gegen den Auftragnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen.
9.8 Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
10.1 Rücktrittsrecht. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
• höhere Gewalt oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen
• Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen über die Person des Kunden/der
Veranstaltungsteilnehmer oder den Zweck der Veranstaltung gebucht werden,
• eine Unter- oder Weitervermietung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers erfolgt,
• Speisen und Getränke, die der Kunde mitgebracht hat, im Hause des Auftragnehmers ohne Vereinbarung verzehrt werden,
• begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder
unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann.
10.2 Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftragnehmers entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
11.1 Pflichten des Kunden bei Benutzung der Räumlichkeiten. Nutzt ein Kunde zu Veranstaltungszwecken vom Auftragnehmer zur
Verfügung gestellte Räumlichkeiten, so hat er diese pfleglich zu behandeln.
11.2 Für die Verwendung zusätzlicher technischer oder mechanischer Einrichtungen sowie sonstiger Veranstaltungsmittel, die vorab
abgestimmt werden muss, ist allein der Kunde verantwortlich. Er hat Gäste der Veranstaltung vor jedweder Gefährdung zu
schützen und für einen ordnungsgemäßen Gebrauch solcher Einrichtungen zu sorgen.
11.3 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Auftragnehmer ist
berechtigt dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen des Gebäudes und/oder
Inventars sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher abzustimmen. Der Auftragnehmer kann dem Kunden
die Einbringung von Dekorations- oder Veranstaltungsmitteln gleich welcher Art untersagen, wenn diese unserer sachgerechten
Einschätzung nach nicht mit den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen für die Nutzung der Räumlichkeiten
übereinstimmen. Der Kunde kann aus dieser Untersagung keine Rechte geltend machen.
11.4 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich mit dem Auftragnehmer Abweichendes vereinbart wurde, ist allein der Kunde verpflichtet,
zwingende Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) zu achten und erforderlichenfalls rechtzeitig, spätestens jedoch zehn
Werktage vor einer Veranstaltung, alle notwendigen Erklärungen Dritter (insbesondere der GEMA) und/oder alle erforderlichen
behördlichen Erlaubnisse, Gestattungen, Konzessionen oder sonstige Genehmigungen einzuholen und uns unaufgefordert
vorzulegen.
11.5 Liegen notwendige Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse im Sinne der vorstehenden Ziffer nicht,
nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Räumlichkeiten für die Veranstaltung nicht zur
Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung des Kunden, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, bleibt dabei unberührt.
11.6 Wird der Auftragnehmer wegen Fehlens der notwendigen Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse
von Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen, so stellt der Kunde den Auftragnehmer von jeglicher Haftung
aus dieser Inanspruchnahme frei.
12.1 Haftung des Kunden bei Veranstaltungen. Der Kunde haftet für jedwede Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung des
Eigentums oder der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, gleich ob diese Beschädigung oder
Behandlung durch ihn selbst oder durch Dritte anlässlich der von ihm ausgerichteten Veranstaltung zu verantworten ist.
12.2 Konfetti-Kanonen, Tischfeuerwerk und sonstige Streudeko ist nicht gestattet, bei Zuwiderhandlung berechnen wir eine
zusätzliche Reinigungspauschale von 500€, der Veranstalter haftet dabei auch für seine Gäste. (Bitte Informieren Sie Ihre Gäste)
13.1 Datenverarbeitung und Datenschutz. Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungserbringung
ist die elektronische Verarbeitung von Kundendaten unerlässlich. In eine solche Verarbeitung seiner Daten willigt der Kunde
ausdrücklich ein.
14.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem
Kunden und uns gilt materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des deutschen Internationalen Privatrechts.
14.2 Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder Leistungen ist im
vollkaufmännischen Verkehr Osnabrück.
14.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der
sonstigen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
14.4 Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Eine Verpflichtung zu einer solchen
Teilnahme besteht für uns nicht.
15.1 Zeremonie. Für den Auf- und Abbau von freien Trauungen/ Taufen oder sonstigen Zeremonien, mit Bänke und Stühle (inkl.Sitzkissen bei trockenem Wetter), sowie das bereitstellen von Haus-Traubogen und Stehtische berechnen wir folgendePauschale.- Pauschale 1. Auf- und Abbaugebühr beträgt 250€- Pauschale 2. Auf- und Abbaugebühr inklusive Deko (Blumenschmuck und Stoffbahnen am Traubogen, Blumen &Kerzenschmuck im Mittelgang, Schmuck an den Stühlen des Brautpaares, Love Schild) beträgt 500€
Das Weberhaus
Katrin Topalli
Januar 2025